Allgemeine Geschäftsbedingungen Hochzeits- und Fotoreportagen


I. Allgemeines

1. Die Auftraggeber werden darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Auftragnehmer unterliegen. Allerdings nehmen die Auftragnehmer auf Wünsche der Auftraggeber hinsichtlich der Gestaltung, des Bildmaterials, Rücksicht, solange sie vorher geäußert werden. Änderungswünsche können auch im Nachhinein geäußert werden, müssen aber gegebenenfalls, je nach Aufwand, neu vergütet werden. 2. Es kann nicht garantiert werden, dass alle sich auf der Feierlichkeiten befindlichen Personen abgelichtet werden. Allerdings versuchen die Auftragnehmer dies, so gut es geht, zu erreichen, sollte es Wunsch der Auftraggeber sein. 3. Den Auftragnehmern sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren. Essen und Getränke, sowie ein Sitzplatz werden während der Reportage vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. 4. Die Auftragnehmer wählen die Fotos aus, die den Auftraggebern letztendlich vorgelegt werden. 5. Die Auftragnehmer verpflichten sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern dies vorher nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die unkomprimierten Originaldateien (Raw-Dateien) verbleiben bei den Auftragnehmern. Eine Herausgabe an Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung. 6. Die Fotografin /Filmerin muss der einzige PROFESSIONELLE Fotograf/Filmer am besagten Hochzeitstag sein. Sie wird nicht für überbelichtete Bilder verantwortlich gemacht, die durch fremde Blitzsysteme anderer Kameras/Videokameras verursacht wurden, ebenso wenig für Bilder, die aufgrund von Eingreifen fremder Fotografen/Videografen nicht zustande kamen bzw. das Bild gestört haben.

II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

1. Den Auftragnehmern steht das Urheberrecht an dem Bildmaterial entsprechend des Urheberrechtgesetzes zu.

2. Die Auftraggeber erwerben mit vollständiger Bezahlung, der von den Auftragnehmern erbrachten Dienstleistungen, die Nutzungsrechte an den Bildern für den nicht kommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nicht kommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Auftragnehmer gestattet und muss ggf. neu vergütet werden.

III. Honorar

1. Das Honorar für den Auftrag entspricht der Summe, die auf der Rechnung aufgeführt ist. Mit der Annahme des Angebots erklären sich die Auftraggeber damit einverstanden, dass bei Buchung eine Reservierungsgebühr in Höhe von 25% des Rechnungsbetrages fällig ist. Dies ist eine nicht erstattungsfähige Gebühr. Bei einer Stornierung des Auftrages durch das Brautpaar wird sie einbehalten. Die Restzahlung des Gesamtbetrages plus eventuelle Mehrstunden, die am Hochzeitstag zustande kamen, werden nach der Hochzeit innerhalb von 7 Tagen fällig.

2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars, verbleiben sämtliche Rechte an den Bildern bei den Auftragnehmern. Die Bilder werden erst nach vollständiger Bezahlung herausgegeben.

3. Wünschen die Auftraggeber Änderungen während oder nach der Aufnahmeproduktion, haben sie eventuell entstehende Mehrkosten selbst zu tragen.

IV. Rücktritt

1.Sollten für die Auftragnehmer bereits Kosten für diesen Auftrag entstanden sein, die Hochzeit dann aber abgesagt werden, haben die Auftraggeber diese zu tragen.

2. Erfolgt eine Absage/Kündigung des Auftrages durch die Auftraggeber, aufgrund nicht von der Fotografin zu vertretener Gründe, so bleiben die Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes in nachstehendem Umfang verpflichtet:
-Bis zu drei Monate vor Beginn der Hochzeit, sind die Auftraggeber zur Zahlung der Terminreservierungsgebühr verpflichtet; diese wird von der Fotografin/ einbehalten. Die weitere Vergütung wird nicht fällig. Sollten der Fotografin in der Zeit bereits Kostenentstanden sein, haben die Auftraggeber diese zu tragen.
-Erfolgt die Kündigung weniger als drei Monate vor Beginn der Hochzeit, steht der Fotografin/ dem Fotografen die vereinbarte Vergütung in vollem Umfang zu. In allen vorgenannten Fällen bleibt es den Auftraggebern unbenommen nachzuweisen, dass derFotografin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


IV. Haftung


1. Beanstandungen jeglicher Art sind innerhalb von 14 Tagen, nach Übergabe des Bildmaterials, schriftlich zu äußern. Nach diesem Zeitraum gilt das Bildmaterial als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.


2. Die Fotografin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Fotografin ausschließlich
nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Fotografin in demselben Umfang.
Die Regelung des vorstehenden Absatzes (1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnlicher Ereignisse, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, befreien die Fotografin für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist die Fotografin nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Die Fotografin wird im Falle höherer Gewalt die Auftraggeber unverzüglich von dem Eintritt der Verhinderung unterrichten, eine bereits gezahlte Terminreservierungsgebühr unmittelbar erstatten und sich dringend um einen Ersatzfotografen bemühen. Weitere Ansprüche bestehen nicht.


VI. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten der Auftraggeber können gespeichert werden. Die Auftragnehmer verpflichten sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen, vertraulich zu behandeln.
2. Weiteres wird in der Datenschutzerklärung festgesetzt.


VII. Schlussbestimmungen
1.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkte, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Der Gerichtsstand ist Nürnberg.
2.Nebenabreden zum Vertrag oder dieser AGB bedarf es zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form.
3.Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen, dieser AGB, berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.01.2015.